Der ERS-BELEGABSCHNITT enthält Informationen über den bewerteten Belegausgleich (ERS) oder die Selbstabrechnung.

Lieferanten, die Waren und/oder Dienstleistungen in die Vereinigten Staaten und Japan versenden, können automatisch in ERS eingeschrieben werden. Alle anderen Anbieter können aufgrund der örtlichen Gerichtsbarkeit für die ERS-Anmeldung in Frage kommen. Wenn ERS berechtigt ist, werden Vertreter von GEHC den Lieferanten über die Teilnahmebedingungen und die nächsten Schritte informieren.

Anweisungen zu ERS-Belegen

Prüfen Sie das ERS-Programm und fahren Sie mit dem nächsten Schritt fort.

Nur in ERS eingeschriebene Jurisdiktionen sehen diesen Abschnitt im Lieferantenregistrierungsprozess.

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